Bewilligung/Kosten

Therapiebewilligung


Ergibt eine fachärztliche oder klinisch-psychologische Diagnostik eine Diagnose aus dem Autismusspektrum und besteht eine ärztliche Empfehlung für eine entsprechende Therapie, beauftragt MAGNUS eine der Therapeutinnen oder Therapeuten mit der Erstellung eines Therapieplanes. Dieser Therapieplan wird von den Eltern oder vom Klienten/der Klientin selbst gemeinsam mit den anderen notwendigen Unterlagen dem Antrag auf Bewilligung einer Hilfe nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (Heilbehandlung) beigelegt.

Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft, in deren Sprengel die/der Betroffene ihren/seinen Wohnsitz hat bzw. gegebenen Falls der Magistrat Graz. Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Hilfeleistung vorliegen und erteilt, wenn ja, die Bewilligung.

Die Bewilligung der Therapie wird für einen bestimmten Zeitraum und eine bestimmte Anzahl von Therapieeinheiten erteilt. Wenn danach eine Fortführung der Therapie notwendig ist, wiederholt sich der Ablauf.

Dazu wird ein Entwicklungsbericht erstellt. Mit diesem Bericht erhalten sowohl der betreuende Arzt bzw. die Ärztin sowie die Bewilligungsbehörde eine ausführliche Information über Erfolg und Status der Therapie.


Diagnostikkosten

Eine Diagnostik über fachärztliche Überweisung kann auch beim Verein Magnus durchgeführt werden. Die Diagnostik ist kostenpflichtig.


Therapiekosten

Bei Bewilligung der Autismus-Therapie nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz als Heilbehandlung sind die Kosten durch den Zuschuss des Landes gedeckt.

Das Land trägt die Kosten, soweit sie nicht durch Zuschüsse anderer Rechtsträger wie insbesondere der Sozialversicherungsträger gedeckt sind.

Auf jeden Fall entsteht den Eltern durch die Therapie - wenn entsprechend bewilligt - kein Selbstbehalt.

Das Antragsformular auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz finden Sie hier (Bezirkshauptmannschaften) und hier (Magistrat Graz).

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